Wohngeld - Mietzuschuss - Lastenzuschuss - Hier nachsehen, ob, wieviel und wo man es kriegt - utez.de - Ute Ziemes

Wohngeld

Stand 21.02.2011

Infos zum Thema Mietzuschuss / Lastenzuschuss

Wohngeld

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Darum gehts

Kurzinfos und wesentliche LINKS, die sie benötigen, wenn sie nachsehen wollen, ob, wieviel und wo sie einen Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss bekommen



Angaben
ohne
Gewähr

Einleitung

Machen Sie sich kundig

Wohngeld ist ein Mietzuschuss / Lastenzuschuss, auf den man bei niedrigem Einkommen Anspruch hat und den man nicht zurück bezahlen muss. Ein solidarischer Zuschuss also. Meine Erfahrung ist, dass trotz eines entsprechenden Anspruchs, dieser häufig nicht oder nicht sofort geltend gemacht wird. Die vorliegende Seite soll helfen, Unwissen als möglichen Grund dafür, auszuschließen.

Gesetzlicher Hintergrund

Wohngeldgesetz und zuständiges Ministerium

Wohngeld wird durch das Wohngeldgesetz des Bundes geregelt. Umfassende Informationen dazu erhält man beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Laut Wohngeldgesetz haben Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen Anrecht auf einen Mietzuschuss / Lastenzuschuss. Die diesbezüglichen Einkommensgrenzen, Mietgrenzen und Mietzuschusshöhen bzw. Lastenzuschusshöhen sind in Tabellen ablesbar, die das BMVBS zur Verfügung stellt.

Zuständiges Amt

Antrag bei der Wohngeldstelle des örtlichen Sozialamts stellen

Den Antrag auf Mietzuschuss/Lastenzuschuss stellt man bei der Wohngeldstelle des örtlichen Sozialamts. Mietzuschuss können geringverdienende MieterInnen einer Wohnung oder eines Zimmers erhalten, Lastenzuschuss können geringverdienende Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen erhalten. Wohlgemerkt: Man stellt dadurch keinen Sozialhilfeantrag. Wohngeld ist im Gegensatz zur Sozialhilfe kein Darlehen. Wohngeld muss man nicht zurück bezahlen. Genau wie die Sozialhilfe erhält man jedoch auch Wohngeld nicht nachträglich. Allerdings ab Beginn des Monats, in dem man den Antrag stellt, schon.

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Links

Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen

Hinweis

Versuchen Sie nicht, ihren Wohngeldanspruch nur mal schnell in der Wohngeldtabelle nachzulesen. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit, um erst alle Informationen zu lesen. Ohne diese, können Sie nämlich z.B. nicht wissen, welches Haushaltseinkommen in ihrem Fall tatsächlich zu berücksichtigen ist, welche Miethöchstgrenzen in ihrem Ort gelten und ob ihre Miete in voller Höhe akzeptiert werden wird. Ohne das geklärt zu haben, macht ein Blick in die abschließende Wohngeldtabelle keinen Sinn.

Unverbindlicher Wohngeldrechner

Wenn Sie hingegen beim Wohngeldrechner lückenlos korrekte Angaben machen, bekommen Sie schon eher eine grob zutreffende Auskunft darüber, ob Sie Wohngeld erhalten würden und wie hoch das sein könnte.

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